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Arbeitssuche


Alle Punkte zum Thema Arbeitssuche in Portugal im Überblick:

Anerkennung von Qualifikationen
Arbeitsbedingungen
Arbeitslosigkeit
Arbeitsschutz/Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Aufenthaltserlaubnis
Bewerbung
EURES
Jobzentren
Private Stellenvermittler
Selbständigkeit
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Sprache
Stellenangebote
Steuerkarte
Adressen und Links

Anerkennung akademischer Abschlüsse und anderer Qualifikationen

Zuständig für akademische Abschlüsse ist das folgende Ministerium in Portugal:
Ministério da Educação
Núcleo de Acesso Ensino Superior
Av. Elias Garcias n° 137
1050 Lisboa
Tel.

Auch das IEFP in Lissabon (Adresse siehe unten) hilft bei der Vergleichbarkeit von beruflichen und fachlichen Qualifikationen. Man kann auch einen direkten Vergleich zwischen seinen Qualifikationen und den in Portugal durch die portugiesische Niederlassung des National Academic Recognition Information Centre (NARIC) anerkannten Qualifikationen erhalten. Man bittet irgendein Büro der Centros do Emprego, sich in seinem Namen mit dem portugiesischen NARIC-Vertreter in Verbindung zu setzen, da sich die NARIC leider nicht direkt mit Einzelpersonen befasst.

Arbeitsbedingungen

1) Arbeitszeit
Die gesetzlich festgelegte Wochenarbeitszeit in Portugal beträgt 42 Stunden. Bei 44 Stunden liegt die Höchstgrenze. Gearbeitet wird an sechs Tagen in der Woche. Die tägliche Arbeitszeit beträgt bei Arbeitern acht Stunden, für Büroangestellte sieben Stunden. Für Überstunden wird ein Zuschlag von 50 % für die erste Überstunde und 75 % für jede weitere gezahlt. An Sonn- und Feiertagen gibt es sogar 100 % Zuschlag. Dabei dürfen pro Jahr nicht mehr als 200 Überstunden anlaufen. Pro Tag sind zwei Überstunden genehmigt.

2) Urlaubsanspruch
Als Arbeitnehmer haben Sie in Portugal Anspruch auf 22 Arbeitstage Urlaub. Zusätzlich gibt es 12 obligatorische und zwei optionale Feiertage.

3) Entlohnung
Das Lohnniveau ist in Portugal sehr niedrig. Der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn für Berufe in der Industrie, im Handwerk und im Dienstleistungsbereich lag 1999 bei 56.000 ESC, im hauswirtschaftlichen Sektor bei 45.700 ESC. Bei Vollzeitmitarbeitern ist ein 13. Gehalt Weihnachten üblich, seit kurzem gibt auch ein 14. Gehalt Ende Juni.
Nachtrag: Laut Angaben der Zeitung Correio da Manhã (Ausgabe Feb. 2004) liegt das Mindestgehalt in Portugal bei 366,00 EUR/Monat, das Durchschnittsgehalt bei ca. 500,00 EUR/Monat.

Arbeitslosigkeit

Arbeitslose Deutsche, die an einer Beschäftigung im Ausland (EWR) interessiert sind und dort eine Beschäftigung suchen wollen, haben die Möglichkeit, das deutsche Arbeitslosengeld/die Arbeitslosenhilfe im Ausland für höchstens 3 Monate weiter zu beziehen. Nähere Einzelheiten können dem Informationsblatt E303 entnommen werden, dass jedes Arbeitsamt in Deutschland bereit hält.

Arbeitsschutz/Arbeitsrecht

Die portugiesischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich bieten im Vergleich zum Rest der europäischen Gemeinschaft viel Schutz für die Arbeitnehmer. Entlassungen ohne triftigen Grund sind rechtswidrig, und festangestellte Arbeitnehmer genießen nach Ablauf ihrer Probezeit beträchtlichen Kündigungsschutz. Infomationen über seine persönlichen Rechte als Arbeitnehmer bekommt man beim Arbeitsministerium (MSST).

Arbeitsvertrag

Nur der befristete Arbeitsvertrag muss schriftlich ausgefertigt werden. Unbefristete Arbeitsverträge können mit einer mündlichen Vereinbarung geschlossen werden. Auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Sie aber die schriftliche Form nutzen. Achten Sie darauf, dass Name und Anschrift des Unternehmens, Arbeitszeit und eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit im Vertrag enthalten sind.

Aufenthaltserlaubnis

In den meisten Fällen ist eine Aufenthaltserlaubnis (Autorização de Residência) Voraussetzung dafür, in Portugal arbeiten zu können. Details dazu siehe Thema Auswandern .

Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen werden in Portugal nicht so umfangreich erwartet wie in Deutschland. Wenn Sie sich auf eine Stellenanzeige bewerben, genügt zunächst ein Anschreiben per Hand oder mit Maschine geschrieben und ein Lebenslauf. In der Regel legen die Firmen größeren Wert auf Berufserfahrung als auf die richtigen Zeugnisse. Beschreiben Sie deshalb in Ihrem Lebenslauf Ihre bisherigen Tätigkeiten sehr genau.

Bei einer Initiativbewerbung sollten Sie jedoch Zeugniskopien beilegen. Entscheidend ist schließlich und endlich dann das Bewerbungsgespräch. Dies sollten Sie, wenn möglich, auf verhandlungssicherem Portugiesisch führen können.

EURES

Das EURES-Netzwerk (European Employment Services) hilft Stellensuchenden, die in einem anderen Land leben und arbeiten möchten, und Arbeitgebern, die Arbeitskräfte aus anderen Ländern beschäftigen wollen. EURES-Berater sind mit Unterstützung der Europäischen Kommission ausgebildete Experten. Europaweit gibt es fast 600 von ihnen. Sie stehen untereinander und mit Organisationen anderer EWR-Staaten in Kontakt. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Adressen siehe unten.

Jobzentren

EU-Staatsangehörige haben freien Zugang zu den Diensten des portugiesischen Stellenvermittlungsdienstes. Das portugiesische Äquivalent eines Jobzentrums ist das Centro do Emprego. Die Adresse des nächstgelegensten Büros kann man auf der Homepage des IEFP abfragen.

Private Stellenvermittler

Die Mehrzahl der privaten Stellenvermittlungsagenturen ist in Lissabon und Porto angesiedelt. Solche Agenturen findet man in den Gelben Seiten (Páginas Amarelas) oder im Internet (siehe Thema Suchmaschinen) unter:
a) Pessoal Temporário (Zeitarbeit)
b) Pessoal Recrutamento e Selecção (Personaleinstellung und -auswahl)

Selbständigkeit

Der Begriff "Selbständigkeit" existiert als solcher in Portugal nicht. Man wird dort meist als Kleinunternehmer eingestuft. Oft ist dann hierzu eine Lizenz erforderlich, um in dieser Weise arbeiten zu können. Erstinformationen erhält man über die linha azul (Tel. 218 401 012). Auch das örtliche Büro der Arbeitsinspektion (Inspecção-Geral do Trabalho) hilft weiter.

Sozialleistungen

Die MISSOC (Gegenseitiges Informationssystem zur sozialen Sicherheit in der Europäischen Union) informiert auf ihrer Website mittels vergleichender Tabellen zur sozialen Sicherheit. Dort gibt es eine Tabelle für Portugal.

Sozialversicherung

Wenn Sie in Portugal erwerbstätig sind (abhängig oder selbstständig), unterliegen Sie auch der Sozialversicherungspflicht. Die Sozialversicherung ist unterteilt in eine beitragsgebundene und eine beitragsfreie Sozialversicherung. Arbeitnehmer erhalten Leistungen im Fall von Krankheit (Krankengeld: 65% des Bruttoverdienstes des letzten halben Jahres), Mutterschaft, Vaterschaft und Adoption, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Invalidität, Alter (Rente ab dem 65. Lebensjahr), Arbeitslosigkeit und Familienleistungen (z. B. Ermäßigung für kinderreiche Familien).

Selbstständige können Leistungen bei Mutterschaft, Vaterschaft und Adoption, Invalidität und Alter in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung gehört ebenfalls zu den Pflichtversicherungen und wird ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert.

Die Anmeldung zur Sozialversicherung übernimmt bei abhängig Beschäftigten in der Regel der Arbeitgeber. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich auch selbst bei der Sozialversicherungsanstalt (Centro Regional de Seguranca Social) anmelden. Sie brauchen dafür Ihren Personalbogen, eine Kopie Ihres Personalausweises und den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers. Selbstständige müssen sich persönlich anmelden. Vorzulegen sind dafür Ihr Personalbogen, eine Kopie Ihres Personalausweises und der Steuerkarte. Die Höhe der Beiträge hängt von dem Leistungspaket ab, das Sie wählen.

Man kann von der Zahlung portugiesischer Sozialversicherungsbeiträge für bis zu 12 Monaten freigestellt werden, sofern man weiterhin nationale Versicherungsbeiträge in seinem Heimatland Deutschland zahlt und das Freistellungszertifikat E101 besitzt. Dieses Zertifikat wird vom Sozialversicherungsträger in Deutschland ausgestellt.

Sprache

Die Landessprache Portugiesisch sollte beherrscht werden. Andernfalls ist es nahezu unmöglich einen akzeptablen Job zu finden. Im internationalen Geschäftsverkehr und im Tourismus sind Englisch und Französisch von Vorteil.

Stellenangebote

Diese findet man klassischerweise in Form von Zeitungsanzeigen. Zu den wichtigsten Zeitungen in Portugal gehören Diário de Notícias, Correio da Manhã, Público und Jornal de Notícias. (Adressen siehe Thema Medien) Die meisten portugiesischen Zeitungen enthalten jeden Tag Stellenanzeigen. Diário de Notícias und Correio da Manhã enthalten die meisten Stellenangebote für das Gebiet von Lissabon, während Jornal de Notícias für offene Stellen in Porto besser ist.

Englischsprachige Zeitungen wie zum Beispiel Anglo-Portoguese News (APN), Portugal Post und Algarve News enthalten ebenfalls Stellenanzeigen. Internationale Zeitungen wie zum Beispiel The International Herald Tribune und The European enthalten Stellenanzeigen für Fach- und Führungskräfte.

Stellenangebote kann man auch im Internet finden z. B. bei

Es lohnt sich aber auch mal bei Berufsverbänden, Gewerkschaften und Handelskammern (Câmara de Comércio) nach Firmenadressen oder Informationen zu fragen.

Steuerkarte

Die Steuerkarte (Cartão de Contribuinte) bekommt man beim jeweiligen für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt (Repartição das Finanças), dessen Adresse im Telefonbuch zu finden ist. Für den Antrag reicht ein deutscher Personalausweis. Nach 1 bis 2 Monaten wird die Karte zugeschickt. Viele portugiesische Banken verlangen ihre Vorlage für die Eröffnung eines Bankkontos.

Die folgenden Stellen sind einem bei der Jobsuche in Portugal behilflich:

In Deutschland

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) Auslandsabteilung
Villemobler Str. 76
53123 Bonn
Tel. 0228 / 713-0
Homepage: www.arbeitsamt.de
EURES
European Employment Services
Ein Verzeichnis aller Beratungsstellen ist hier zu finden:
http://europa.eu.int/jobs/eures
Arbeitsamt Hamburg
Europ. Berufsberatungszentrum f. Portugal
Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg
Tel. 040 / 2485-0
Fax 040 / 2485-2333
E-mail: berufsberatung_hamburg@t-online.de

In Portugal

Deutsch-Portugiesische Industrie-
und Handelskammer (DPIHK)
CCILA - Câmara de Comércio e Indústria Luso-Alemã
Av. da Boavista, 919
4100-128 Porto
Tel. 226 061 560
Fax 226 003 789
E-mail: infoporto@ccila-portugal.com
Homepage: www.ccila-portugal.com
IEFP
(Arbeitsamt Portugal)
Instituto do Emprego e Formação Profissional
Departamento do Emprego
Secção EURES
Rua de Xabregas, 52 - 2°
1949-003 Lisboa
Tel: 21 861 41 00
Fax 21 861 46 12
Homepage: www.iefp.pt
MSST
(Ministerium für Soziale Sicherheit & Arbeit)
Ministério da Seguranca Social e do Trabalho
Secretário de Estado do Trabalho
Praça de Londres, 2 - 15.º
1049-056 Lisboa
Tel. 21 844 17 00
Fax 21 844 18 35
E-mail: gset@msst.gov.pt
Homepage: www.msst.gov.pt
Linha azul
(Öffentlicher Informationsdienst)
Tel. 218 401 012

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